Aufbau und Betrieb von Energiegemeinschaften
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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eröffnet völlig neue Perspektiven.
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind aktueller denn je. Mit professioneller Beratung für die Gründung solcher Gemeinschaften, Planung und Errichtung der notwendigen Technik als Generalunternehmer, der sich anschließend auch um die Verwaltung kümmert, unterstützt power solution jene, die einen Schritt näher in dieses Zukunftsmodell der Energieversorgung machen möchten.
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz werden uns völlig neue Perspektiven zur Versorgung mit nachhaltiger Energie offengelegt. Vor allem die Gemeinschaftsanlagen werden immer mehr an Bedeutung gewinnen. Diese sind im kleinen Rahmen übrigens bereits umsetzbar. Laut §16a EIWOG können gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen bereits in Betrieb genommen werden. Die Unterschiede zu Energiegemeinschaften, weitere Vorteile des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und vieles mehr, finden Sie hier.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Energiegemeinschaften. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare Energiegemeinschaften.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen werden gerne in Wohnhausanlagen eingesetzt. Hierbei wird durch den Anlagenbetreiber (Gebäudeeigentümer, Energieversorger, …) eine Photovoltaikanlage betrieben. Zwischen diesem und den Bewohnern wird ein Vertrag abgeschlossen sowie ein statischer oder dynamischer Aufteilungsschlüssel festgelegt. Zusätzlich zur Netzenergie können die Bewohner nun den sauberen PV-Strom beziehen. Um die Bezüge korrekt abrechnen zu können, ist hier ein Smartmeter notwendig.
Bürgerenergiegemeinschaften sind erneuerbaren Energiegemeinschaften im Prinzip sehr ähnlich. Die wichtigsten Unterschiede bestehen darin, dass Bürgerenergiegemeinschaften auf Strom beschränkt sind, dafür überregional mit der erzeugten Energie handeln können währen erneuerbare Energiegemeinschaften alle regenerativen Energieträger gemeinschaftlich nutzen können, dies aber nur in Ihrer Region. Näheres zu Aufbau und Funktion dieser Gemeinschaften finden sie im Punkt erneuerbare Energiegemeinschaften.
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in nun kein Wunschdenken mehr. Der Grundgedanke: Menschen, KMU´s und Gemeinden sollen die Möglichkeit bekommen, sich untereinander mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Dabei profitieren sie auf mehreren Ebenen. Zum einen müssen Erzeuger Überschüsse nicht mehr vollständig ins Netz einspeisen, sondern können diese zu besseren Konditionen untereinander anbieten und erwerben. Somit bleibt die Energie in der Region und fördert die Wertschöpfung. Des Weiteren, sind die Bezugspreise für die saubere Energie günstiger als zum Beispiel der Strom vom Netz. Nicht zuletzt gewinnt man eine gewisse Unabhängigkeit vom Netzbetreiber und reduziert gleichzeitig seine CO2 Emissionen.