Mit 1. Jänner 2024 gilt der Nullsteuersatz für private PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Jetzt hat das Bundesministerium für Finanzen die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung veröffentlicht. Damit sind wir bestens aufgestellt, um Sie bei der Realisierung Ihrer PV-Anlage zu unterstützen.
Darum geht's
Rahmenbedingungen sind fixiert
Wie die Umsatzsteuerbefreiung in der Praxis funktioniert, war bislang noch unbekannt. Das hat sich aber jetzt geändert: Das Bundesministerium für Finanzen hat auf ihrer Website ein FAQ veröffentlicht und die Regelungen sind in der Novelle des Umsatzsteuergesetztes nachzulesen (s. hier, §28 Abs. 62).
Mit diesen Infos können wir loslegen. Sie spielen mit dem Gedanken, eine PV-Anlage auf ihrem privaten Gebäude zu installieren? Kontaktieren Sie uns!
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Wie power solution Sie unterstützt
- Rundum-Sorglos-Paket: Mit über 20 Jahren Erfahrungen am Energiemarkt können Sie sich sicher sein, dass wir Sie fachlich kompetent beraten. Wir legen Wert auf die Verbindung von ökologischen mit ökonomischen Faktoren und empfehlen Ihnen nur jene Anlage, die auch wirklich zu Ihrem Bedarf passt.
- Qualitätsgarantie: Wir verbauen ausschließlich die hochwertigsten PV-Module der Marke SunPower/Maxeon. Die Module überzeugen in sämtlichen Produkttests durch ihre Leistung, den Wirkungsgrad und Langlebigkeit. Sie bekommen die Module direkt aus unserem Lager im 23. Wiener Gemeindebezirk mit einer Leistungsgarantie von bis zu 40 Jahren.
- Alles aus einer Hand: Vom Erstgespräch bis zur qualifizierten Übergabe der PV-Anlage arbeiten Sie nur mit uns zusammen. Wir sind Ihr Projektleiter für sämtliche Arbeitsschritte von der Planung über die Montage bis zum Betrieb der Anlage.